

| Thema: Politik und Recht |
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| 31.07.2006 |
Gewerbeverein fordert eine Organisationsreform der Republik |
Gewerbeverein fordert eine Organisationsreform der Republik
Wünsche der Wirtschaft an eine neue Bundesregierung
Wien - Der Österreichische Gewerbeverein fordert von einer neuen
Bundesregierung eine echte Organisationsreform Österreichs. Das gilt für die föderale
Verwaltung ebenso, wie für Sozialversicherungen und andere kostenmehrende
Verschachtelungen. Wettbewerbsfähigkeit und Bürgernähe drücken sich nicht in
aufgeblähten Einheiten aus, im Gegenteil, klare Regelungen und ein schneller
Prozessablauf machen den Staat erst attraktiv!
Es geht eine Legislaturperiode zu Ende, die einiges bewegt hat. Vieles ist freundlicher
und auch schneller geworden. Dem Gewerbeverein ist es dennoch ein Anliegen darauf zu
verweisen, dass die Verwaltungsreform zwar begonnen wurde, aber aufgrund vielfältiger
Widerstände nur langsam vorankommt. An der Spitze unserer 10 Territorialverwaltungen
stehen immerhin 91 Minister oder Landesräte, etwa 700 Abgeordnete erarbeiten unsere
Gesetze. Da nun jeder zeigen muss, wie unentbehrlich seine Arbeit ist, gibt es im Land
Materien, die in neun oder auch 23 verschiedenen Versionen geregelt sind. Dem Tierschutz
ist es gelungen, bundeseinheitlich geregelt zu sein, für kostenintensive Themen, wie
Bauordnung, Umweltschutz oder Sozialversicherungen und Gesundheit bleibt das leider noch
Zukunftsmusik. Warum sparen? Es geht doch "eh"!
Es geht eben nicht "eh". Das "Eh" ist einfach zu teuer. Dass sich
Österreich 461.071 Verwaltungsbedienstete leistet, ist weder im Vergleich mit einem auch
sehr gut verwalteten Deutschland (1,6 Mio; im Vergleich also pro Kopf 34% weniger
Bedienstete), noch mit der mit 30.332 Mitarbeitern beinahe unterbesetzten EU
verständlich. Noch lange vor Inkrafttreten leidet die begonnene Verfassungsreform an der
Unentbehrlichkeit der Mandarine. Es ist der Klassiker einer Self-fullfilling Prophecy. Die
viel gepriesene Bürgernähe und Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich aber nicht am
Personalstand eines Amtes, sondern an der Effizienz im Erledigen der Anfragen. An einer
radikalen Aufgaben- und Organisationsreform führt kein Weg vorbei.
Der Österreichische Gewerbeverein sieht den enormen Handlungsbedarf und fordert von
einer zukünftigen Bundesregierung, die anstehenden Aufgaben offen und ehrlich zu
diskutieren. Es müssen Lösungen gefunden werden, die gewachsene, "löbliche k.u.k.
Administration" endlich durch zeitgemäße und schlanke Strukturen zu ersetzen.
(Zahlen: Hauptverband der Sozialversicherungsträger 2005, Statistisches Bundesamt
Deutschland 2004 und EuroSTAT 2006) Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 19.07.2006 |
Gewerbeverein fordert eine Bildungspolitik mit Zukunft |
Gewerbeverein fordert eine Bildungspolitik mit Zukunft!
Wünsche der Wirtschaft an eine neue Bundesregierung
Der Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) stellt fest, dass es für seine
Mitglieder immer schwieriger wird, gut gebildete und motivierte
Lehrlinge zu finden. Nicht nur, dass Grundvoraussetzungen, wie Deutsch-
und Mathematikkenntnisse jedes Jahr mangelhaft beherrscht werden, fehlt
es vielen Kandidaten erheblich an sozialer Kompetenz. Zunehmend müssen
auch Motivationsmängel, sich überhaupt für einen Job zu bewerben,
festgestellt werden. Der ÖGV nimmt deshalb im Herbst wieder seine
erfolgreichen „Lehrlingsnachmittage“ auf, bei denen seine Unternehmer
als Sparring Partner für Orientierungs- und Präsentationsgespräche der
Schüler bereit stehen.
Der ÖGV sorgt sich, Jahr für Jahr bei Lehrlingen einen schlechteren
Ausbildungsstand unmittelbar vor Antritt einer Lehre feststellen zu
müssen. Unter vielen Ursachen können Klassen mit bis zu 100%
Migrationshintergrund, überforderte Lehrer, fehlende Förderung und
Motivation durch die Eltern, ein Umfeld, in welchem Aus- und
Weiterbildung grundsätzlich keinen hohen Stellenwert hat, als
Hauptfaktoren identifiziert werden.
Dass immer noch die große Mehrheit der Lehrlingsanwärter Friseurin oder
KFZ-Mechaniker werden will, trägt zu beruhigenden Zukunftsaussichten
ebenso wenig bei, wie die signifikante Zahl jener Jugendlichen, die die
Unterstützung durch die Sozialhilfe einem Job vorziehen würde. In
unseren Schulen läuft etwas kolossal aus dem Ruder.
Der ÖGV bringt deshalb in Kooperation mit dem Familienbund auch diesen
Herbst wieder seine erfolgreichen „Lehrlingsnachmittage“. Hier können
Schüler, die unmittelbar vor der Suche einer Lehrstelle stehen, mit
Unternehmern und leitenden Angestellten der ÖGV-Mitgliedsbetriebe
Erwartungen und Berufsorientierung evaluieren und gezielt
Vorstellungsgespräche üben. Der ÖGV hat die Erfahrung gemacht,
dass das direkte Gespräch bei viele Jugendlichen einen
Meinungsumschwung ausgelöst hat und sie motiviert ihr Leben selbst ein
wenig mehr in die Hände zu nehmen. Der Gewerbeverein hofft, auch
diesmal mithelfen zu können, mit seinem Feedback den Jugendlichen, aber
auch ihren Eltern und Lehrern einen realistischen Eindruck auf das
„echte Leben“ in den Betrieben geben zu können.
Der ÖGV sieht darüber hinaus auch politischen Handlungsbedarf und
fordert von einer neuen Bundesregierung eine Bildungspolitik, die
jenseits von ideologischen Geplänkel internationalen Expertenrat ernst
nimmt, Schulmodelle der PISA-Vorbilder Finnland, Japan oder Neuseeland
ebenso nach Verbesserungen durchforstet, wie es eine grundlegende
Neuorientierung in der Schülerbewertung und -förderung verdient hätten.
Eine Studie der Universität Würzburg zeigt zudem, dass viele
Persönlichkeitsbereiche, wie soziales Verhalten, Feinmotorik,
Moralverständnis, etc., bereits im Alter bis zu 4 Jahren derart geprägt
sind, dass festgestellte Unterschiede zwischen den Kindern, auch im
Erwachsenenalter ähnlich stark gemessen werden. Da liegt es auf der
Hand, einen verpflichtenden, freien und fördernden Kindergartenbesuch
einzuführen.
Der ÖGV meint, dass es einer großen, gemeinsamen Anstrengung bedarf,
unserer Jugend jetzt bessere Karten für ihre Zukunft in die Hand zu
geben. Ohne einen echten Kulturbruch wird das Auslaufen der
Übergangsbestimmungen für die neuen EU-Länder bei der
Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht nur für Lehrlinge verheerend sein. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 11.07.2006 |
ÖGV: Die SPÖ setzt auf kurzlebigen Steuer-Woodoo und pfeift auf Nachhaltigkeit und Arbeitsplätze. |
Die SPÖ setzt auf kurzlebigen Steuer-Woodoo und pfeift auf Nachhaltigkeit und
Arbeitsplätze.
Es muss an der brütenden Hitze liegen, die Wien in Beschlag genommen hat, meint der
Österreichische Gewerbeverein (ÖGV), anders wären die Elogen des SPÖ Budgetsprechers
kaum erklärbar. Der Mann praktiziert auch als Steuerberater! Man könnte also annehmen,
er verstünde, worauf es in der Österreichischen Budgetpolitik ankommt, aber nein, er
geniesst es, sich in der Fiskalpolitik der Kreisky´schen 70er Jahre zu suhlen und merkt
noch nicht einmal, dass das Land schon längst erfolgreich an den Herausforderungen der
Ostöffnung und der Globalisierung arbeitet.
Ist dem SPÖGB bewusst, dass eine Steuerpolitik, die Unternehmen stets belasten will,
diese verjagt oder umbringt? Versteht er denn nicht, welchen Unsinn er, letztlich auch auf
Kosten seiner Klientel, verzapft? Natürlich hat die aktuelle Steuerpolitik den großen
Unternehmen Erleichterungen gebracht, aber erst dadurch konnten viele große Unternehmen
ins Land geholt werden. Das ist wichtig für Zulieferer, Arbeitnehmer und Budget: Nur
Unternehmen, die dauerhaft Gewinn abwerfen, sind erfolgreich. Nur Unternehmen, wo
Geschäftsführung und Arbeitnehmer am selben Strang ziehen, sind erfolgreich. Nur diese
Unternehmen sichern Arbeitsplätze und damit die Existenzen ihrer Mitarbeiter. Und nur
dann können diese überhaupt erst Steuern zahlen und konsumieren sie nicht als
Unterstützungsempfänger.
Da, wo die rote wiedergekaute Parteipropaganda vom Mitarbeiter-aussaugenden,
selbstsüchtigen und auch korrupten Unternehmer tatsächlich zutrifft, handelt es sich
immer um Betriebe im Dunstkreis der Gewerkschaft und der SPÖ. Konsum, BAWAG und Konsorten
sind gerade weil ihre Spitzenfunktionäre keine Ahnung haben, wie ein Unternehmer wirklich
handelt, zugrunde gerichtet worden und verschlingen Sanierungssubventionen und
Steuergelder, die wir auch ohne rote Erhöhungspolitik, aufgrund unserer wirtschaftlichen
Erfolge, zur Genüge einnehmen.
Im Österreichischen Gewerbeverein ist man angesichts solcher Forderungskataloge, wenn
schon nicht überrascht, so doch erschüttert. Wie lernresistent kann sich der SPÖGB denn
noch geben? Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum braucht es langfristige und
wohlüberlegte Maßnahmen und kein Vorwahl-Show-Wühlen in den Mottenkisten der
Sozialdemokratie. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 09.06.2006 |
Gibt es denn wirklich Geisterfahrer beim Gewerkschaftsbund? |
Gibt es denn wirklich Geisterfahrer beim Gewerkschaftsbund?
Jedenfalls wirbt er heftig mit der Bildmarke, die diese Gruppe kennzeichnet!
Mit großem Interesse vermerken wir auf der hinteren Umschlagseite der von
Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) herausgegebenen Zeitschrift Arbeit &
Wirtschaft Mai 2006 ein Gewerkschaftsinserat mit folgenden Schlagzeilen: "Ohne
Gewerkschaft läuft nichts! Nur die Gewerkschaft verhandelt Lohn- u. Gehaltserhöhungen im
Kollektivvertrag! Denn das Einkommen der ArbeitnehmerInnen steigt nicht von selbst!"
Markantes Bildlogo über all dem thronend: Das Geisterfahrer-Signet!
Im Text der gleichen Ausgabe von Arbeit & Wirtschaft wird dann unter anderem
berichtet, dass den Mitarbeitern des Deutschen Gewerkschaftsbundes eine Nulllohnrunde
bevorsteht. (Wahrscheinlich ist eine Nullerhöhungsrunde gemeint, aber wir wollen das
nicht so genau nehmen!) Grund: Mitgliederschwund.
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) hat selten in ein und derselben Ausgabe des
auch von seinen Mitarbeitern zwangsbezahltem Zentralorgan so eine Doppelbödigkeit
gelesen. Und einmal mehr haben sich unsere Freunde bei der Gewerkschaft ein Eigentor
geschossen. Oder um in der Geisterfahrersprache zu bleiben: Sie sind gegen die
Fahrtrichtung unterwegs!
Wobei ja die österreichische Gewerkschaft ihren Mitarbeitern eine schlichte
Lohnsenkung verordnen müsste. Werden ja die Armen vom österreichischen Steuerzahler
alimentiert. Und natürlich von den Genossen Mitgliedern. Denn immerhin haben diese durch
die Bawag-Machenschaften pro Kopf und Nase 1.665 EUR oder 22.911 Altschilling an
Vereinsvermögen verloren.
Dabei wollte die Gewerkschaft gerade ihren Mitgliedern so nett helfen. Wie argumentiert
doch der erfolgreiche Erste-Bank-Chef Andreas Treichl so markant?: "Die
Gewerkschaftsobersten haben ja auch gesagt: Um den Arbeitnehmern zu helfen, zahlen wir
ihnen höhere Zinsen auf die Einlagen und geben ihnen billigere Kredite. Daher haben die
Institute versucht, durch risikoreiche Geschäfte - von denen sie zum Teil sehr wenig
verstanden haben - die mangelnde Ertragsmöglichkeit wieder wettzumachen".
Folgt man Treichls sehr vornehmer Argumentation - man kann ja wohl mit Fug und Recht
behaupten, dass die Bawag auch in Schieflage geriet, da sie von einigen Gewerkschaftern
und Bawag-Bossen als Selbstbedienungsladen betrachtet wurde - dann erwarten sich die
haftenden steuerzahlenden Österreicher auch, dass diesmal die Mitarbeiter von ÖGB und
Bawag ein paar Nulllohnrunden einlegen. Denn ohne die Steuerzahlerhaftung hätte der ÖGB
einen hundertprozentigen Mitglieder- und die Bawag einen ebenso hohen Kundenschwund zu
verzeichnen gehabt. Weit mehr, als der Deutsche Gewerkschaftsbund!
Und die Gewerkschaft - als KV-Verhandler - möge zur Kenntnis nehmen, dass Einkommen im
Erfolgsfall sehr wohl ohne ihr Zutun steigen. Gerade wurde bemängelt, dass
Managergehälter zuletzt fast mit zweistelligen Prozentsätzen - zu Recht - anstiegen,
wenn das von ihnen geführte Unternehmen erfolgreich war. Ohne, dass eine
Gewerkschaftsintervention notwendig gewesen wäre.
Allerdings: Wenn ein Unternehmen einmal Schwierigkeiten hat, dann wird es durch von
Gewerkschaften ausverhandelte Flächenkollektivverträge in ruinöse
Zwangslohnsteigerungen getrieben. Das tut anständiger Weise nicht einmal der Deutsche
Gewerkschaftsbund mit seinen eigenen Mitarbeitern. Aber in Österreich ticken die
Gewerkschafter (noch) anders! Solange sie überhaupt noch ticken! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 07.06.2006 |
Unterlassene Amtshaftung scheint der Normalfall zu sein! |
Unterlassene Amtshaftung scheint der Normalfall zu sein!
Steuerzahler blechen genug für Hyperbürokratie - warum auch für deren Fehler?
Ein großer Fall - wie sich nun herausstellt - ist eine
Amtshaftungsauseinandersetzung mit einem Richter wegen eines Fehlurteils. Die Republik -
also Sie und ich - hat deshalb mehr als 100.000 Euro zahlen müssen. Da die
Haftpflichtversicherung des Richters - die meisten Richter haben eine, sie ist aber nicht
verpflichtend - nicht zahlte, klagte der Staat den Richter. Er soll 20.000 Euro - ein
mickriges Fünftel des von ihm vermeintlich (es gilt die Unschuldsvermutung) -
angerichteten Schadens - zahlen. In zwei Instanzen hat die Republik Recht bekommen. Ob der
Jurist den Obersten Gerichtshof anruft ist offen.
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) berichtete bereits vor Kurzem, dass
Justizministerin Karin Gastinger nun mit der Amtshaftung Ernst machen will. Applaus
unserer Justizlady!
Über Regressforderungen in Amtshaftungsfällen gibt es keine Statistik, erklären die
Verantwortlichen. Man schätzt, dass sich die Justiz in "weniger als zehn
Prozent" der Fälle bei Mitarbeitern schadlos zu halten versucht. Normal einige man
sich über die Ansprüche außergerichtlich. No, da wird schon etwas heraus springen, wenn
sich ein Beamter mit seinem Kollegen amikal einigt!
Aufgekommen ist der Stau an Regressforderungen in Amtshaftungsfällen durch den Fall
Heidegger - der Justizskandal um die ermordete Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler.
Knapp eine Million EUR haben wir Steuerzahler an das Justizopfer bezahlt, weil lausig
recherchiert wurde. Das Justizministerium sieht nun keinen Anlass, mit dem
Innenministerium über eine Beilegung der Regressforderungen von je 40.000 Euro gegen
sechs Kriminalbeamte im zu verhandeln - vollkommen richtig. "Das Justizministerium
hat nach dem Strafentschädigungsgesetz eine Entschädigung für Peter Heidegger
geleistet. Wie in allen Fällen muss nun die Verantwortung geklärt werden", meinte
Michael Schön, Kabinettschef von Justizministerin Karin Gastinger.
Vergangene Woche wollte man sich noch freundschaftlich einigen - so von Herrn Hofrat zu
Frau Hofrätin! Der zuständige Salzburger Landespolizeikommandant Ernst Kröll erklärte,
er hoffe auf eine Einigung in einem Gespräch der Ministerinnen Liese Prokop und
Gastinger. Prokop hatte sich hinter die Beamten gestellt und erklärt, diesen werde nun
ein Anwalt beigestellt. Nett - auch die hat der Steuerzahler zu bezahlen.
Wenn dieser Staat ernst genommen werden will, dann hat er gefälligst gut bezahlte
Entscheidungsträger - Beamte und Politiker - für deren Fehlverhalten zur Kasse zu
bitten. Wir Steuerzahler sind nicht die Melkkuh für lausige Arbeit der Behörden. Wir
zahlen ja schon für einen enorm aufgeblasenen Beamtenapparat genug Geld. Dann wollen wir
nicht auch noch für dessen Fehler zahlen! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 06.06.2006 |
Warum alimentieren 31% Arbeitende 69% Taubenfütterer? |
Warum alimentieren 31% Arbeitende 69% Taubenfütterer?
Mit einem Pensionssicherungsbeitrag der 55- bis 64-Jährigen schafft man Abhilfe!
"Ich habe genug geleistet. Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich in
meinem Alter noch arbeiten soll." Dieser Ansicht sind in Österreich zwei von drei
der über 50-Jährigen. Verständnis dafür, dass die Pensionsreform die Notwendigkeit mit
sich bringt, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, haben nur 35 Prozent. Dementsprechend
stehen in Österreich nur noch 31 Prozent der 55- bis 64-Jährigen im Erwerbsleben. Das
liegt weit unter dem EU-Schnitt von 42,5 Prozent. Im Durchschnitt gehen die Österreicher
mit 58,1 Jahren in Pension.
Dass sich die Leutchen mit dieser Einstellung selbst nichts Gutes tun, ist in der
Zwischenzeit hinlänglich erwiesen. "Ein interessanter Job hält gesund -
vorgezogener Ruhestand ist vielleicht ein fataler Schritt in die Verdummung", titelte
etwa kürzlich der SPIEGEL.
Dass Menschen - in Österreich eben vereinzelt - über 55 noch sehr gerne arbeiten, ist
bekannt. Trotzdem sollten sie in ein Artenschutzprogramm einbezogen werden. Wer da so
vollmundig als Jüngling verkündet: "Ich habe genug geleistet. Ich sehe eigentlich
nicht ein, warum ich in meinem Alter noch arbeiten soll", der soll auch für die
arbeitenden KollegInnen seiner Alterskohorte brennen - und zwar Geld. So sieht man das
jedenfalls im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Es geht nicht an, dass bei einem Pensionsalter von 65 Jahren - das ja irgendwann auch
einmal für Frauen gelten wird - die Mentalität "Ich habe genug geleistet"
einfach straffrei hingenommen wird.
Die derzeitigen Pensionsabschläge bei vorzeitiger Alterspension sind ja
versicherungsmathematisch gesehen mickrig. Also muss man die Gruppe der 69 Prozent 55- bis
64-Jährigen Taubenfütterer mit einem Pensionssicherungsbeitrag in die Pflicht nehmen.
Zugunsten der gleichaltrigen Arbeitenden.
Mit einer Pensionskürzung von etwa acht Prozent könnte man etwa die
Arbeitgeberbeiträge zur Pensionsversicherung der Über-55-Jährigen streichen, um damit
Anreize zur Beschäftigung dieser Altersgruppe zu setzen. Darüber hinaus könnten private
Karriereberater - bitte nicht das AMS - Arbeitswillige in dieser Altergruppe für das
Berufsleben wieder fit machen.
Es ist ja wohl letztklassig, dass ein nicht unerheblicher Teil der Österreicher
offenbar stolz darauf ist, nicht zu arbeiten und sich von wildfremden Menschen
alimentieren lässt. Und offenbar ist diese Regierung auch noch stolz darauf, dass wir mit
der Arbeitsquote der Alterskohorte der 55+ um satte 11,5 Prozentpunkte unter dem
EU-Schnitt liegen. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 02.06.2006 |
Hartz IV (neu) sollte nun auf Österreich übertragen werden! |
Hartz IV (neu) sollte nun auf Österreich übertragen werden!
Der Großversuch Arbeitslosengeld -II in Deutschland ist Weg weisend!
Die Zahl jener, die in Deutschland in den vergangenen zwölf Monaten neu
arbeitslos wurden, ist gegenüber dem Jahr davor um fast eine halbe Million gesunken. Das
zeigt, dass Hartz IV offenbar zu wirken beginnt. Die Kinderkrankheiten des Systems wurden
gerade vom Bundestag ausgemerzt. Es war ja doch sonderbar, dass jeder sechste Berliner
Erwerbsfähige plötzlich Arbeitslosengeld -II erhielt. Der Österreichische Gewerbeverein
(ÖGV) empfiehlt der heimischen Regierung nun - aufbauend auf den deutschen Erfahrungen -
ein entsprechendes System in Österreich zu etablieren.
Besonders bemerkenswert ist, dass in Deutschland wieder mehr voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte arbeiten, als noch vor einem Jahr. Damit wird
das Sozialsystem abgesichert.
All dies ist natürlich nicht losgelöst von einer Phase zu sehen, in der sich der
konjunkturelle Aufschwung allmählich festigt und die Eigendynamik zunimmt. Immerhin geben
nach den jüngsten Einzelhandelsdaten jetzt offenbar auch die ängstlichen Deutschen
wieder spürbar mehr Geld aus.
Zurück zu Hartz IV in der nunmehr adaptierten Fassung: Danach sollen arbeitsunwilligen
Langzeitarbeitslosen bei dreimaliger Pflichtverletzung sämtliche Leistungen gestrichen
werden können. Lehnt ein Arbeitslosengeld- II-Empfänger künftig beispielsweise dreimal
einen angebotenen Job ab, sollen ihm nicht nur der Regelsatz, sondern auch die Übernahme
der Unterkunfts- und Heizkosten gestrichen werden.
Mit insgesamt rund 70 Korrekturen versucht die Große Koalition, die Kostenexplosion
beim ALG II zu stoppen. Insbesondere sollen die Voraussetzungen für den Bezug dieser
staatlichen Unterstützung genauer gefasst werden. Die Regierung erwartet von der
Hartz-IV-Korrektur Einsparungen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Dies soll vor allem durch
Einschränkung von Leistungsmissbrauch erreicht werden. Vorgesehen sind Sofortangebote an
ALG-II-Bezieher zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit, Kontrollen durch
Außendienstmitarbeiter sowie besserer Datenabgleich zur Aufspürung verheimlichten
Vermögens.
Österreich, dessen Arbeitmarktdaten verglichen zu Westdeutschland mehr als dürftig
ausschauen, soll sich nun an der deutschen Reform ein Beispiel nehmen. Es geht nicht an,
dass dauernd von Solidarität gesprochen wird und nach seriösen Schätzungen etwa ein
Drittel der heimischen Arbeitslosen ihre Solidaritätsunterstützungen zu Lasten der
ehrlichen Beitragszahler - im Faulbett liegend oder im Pfusch arbeitend - beziehen. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 01.06.2006 |
Wenn sich Oberstrichter zur Unproduktivität im Dienst äußern! |
Wenn sich Oberstrichter zur Unproduktivität im Dienst äußern!
Zwischen Null Tasking und Multiple Tasking gibt es einen beachtlichen Unterschied!
Immerhin die Richter des Obersten Gerichtshof waren es, die zu einer
bemerkenswerten Erkenntnis gelangten: Unproduktivität eines Arbeitnehmers, der während
der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet surfte, E-Mails bearbeitete, CDs brannte,
etc. stellt nicht schon per se einen Schaden des Arbeitgebers dar. Einem
Schadenersatzanspruch fehlt es an Kausalität, denn das Entgelt wäre vom Arbeitgeber auch
bei "produktiver" Leistung des Arbeitnehmers zu zahlen gewesen.
Da haben sich die Damen und Herren Oberstrichter aber ordentlich Ezzes aus dem
öffentlichen Dienst geholt - vermutet man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Die Kernaussage der Richter ist für Nichtjuristen nicht anders zu deuten, als so:
"Sei am Arbeitsort anwesend, was du dort tust, ist egal".
Nun wissen wir, dass das Maßnehmen der Oberstrichter an ihrer eigenen Arbeitswelt
stattfindet. Eine andere Welt wird ihnen allenfalls an der Supermarktkasse eröffnet. Aber
dort scannen ja glücklicher Weise für alle Beteiligten Mitarbeiter und keine Beamte.
Trotzdem dürfte man doch die Einsicht verlangen, dass ein produktiv in der
Privatwirtschaft Tätiger im Normalfall mehr Geld in's Unternehmen bringt, als einer, der
seine privaten CDs brennt. Ausnahmen gibt es dann, wenn der PC abstürzt - vielleicht gar
nach dem privat CD-Brennen (?) - oder einem die Beamten wieder einmal abfordern,
anzugeben, wie viele Semmeln eine Bäckerei in der Woche zu Bröseln vermahlen hat. Aber
das wird ja laut Grasser bis 2010 um ein Fünftel besser. (Nicht die Brösel, sondern die
Bürokratie!)
In der Wirtschaft ist man erschüttert, wenn man derartige höchstgerichtlichen
Entscheidungen liest. Hier kann man sich keine Reserven mehr leisten, wie das im
öffentlichen Bereich gang und gäbe ist.
Das leider noch immer weit verbreitete Denken, dass Arbeiten generell in geschützten
Werkstätten stattfindet, mag schon für so manchen Beamten gelten, der beim Betreten des
Amtshauses in der Früh laut "Mahlzeit" sagt und sich um drei Uhr beim nach
Hause gehen mit einem herzhaften "Gute Nacht" verabschiedet.
Es ist wohl hoch an der Zeit, dass auch beim Obersten Gerichthof ein Sabbatical
eingerichtet wird, das dessen Richtern die Möglichkeit gibt, die Arbeitsrealität kennen
zu lernen. Durch Multiple Tasking hat sich nämlich da sehr viel in den letzten zehn
Jahren getan. Und zwar ein haushoher Unterschied verglichen zum Null Tasking. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 29.05.2006 |
Endlich kassiert man von Beamten bei grober Fahrlässigkeit. |
Endlich kassiert man von Beamten bei grober Fahrlässigkeit.
Ein Lob der Justizministerin - jetzt fehlt nur noch die Politikerhaftung!
Der Fall erregt die Gemüter. Das Justizministerium beauftragte die
Finanzprokuratur bei sechs Kriminalbeamten je 40.000 EUR Regress einzufordern. In einem
Mordfall wurde so recherchiert, dass ein Unschuldiger acht Jahre einsitzen musste. 950.000
EUR Haftentschädigung fielen an.
Vermutlich basiert die BMJ-Aktion auf einer Medienaussendung des Österreichischen
Gewerbevereins (ÖGV) von Anfang Juni 2004 (!). Titel: Wieso berappt der Steuerzahler 1
Million Haftentschädigung? (www.gewerbeverein.at).
Der ÖGV schrieb vor zwei Jahren: "Es dürfte ja bei den vermutlich beamteten
Verantwortlichen kein Problem sein, diese inklusive ihrer 80-Prozent-Pensionen für den
Rest ihres Lebens zu pfänden. Nichts anderes geschieht ja auch, wenn ein Unternehmer eine
Insolvenz baut.
Warum der Staat immer so zimperlich mit seinen Beamten umgeht, ist von der
Pensionsharmonisierung bis hin zu dem hier aufgezeigten Fall nicht nachvollziehbar. Fehlt
ja gerade noch, dass die Schuldigen an diesem ungerechtfertigten Freiheitsentzug vom Staat
kostenlos psychologische Betreuung erhalten, um ihre Schuldgefühle zu verarbeiten."
Für alle, die in diesem Land anderen Schaden zufügen, gibt es Regelungen der
Wiedergutmachung. Unternehmer sind grundsätzlich dran, bei Mitarbeitern in der
Privatwirtschaft gibt es nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz die gerichtliche
Möglichkeit "aus Gründen der Billigkeit den Ersatz zu mäßigen" und nach dem
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind neuerdings sogar juristische Personen dran, wenn
deren Organe einen Fehler bauen.
Nur Beamte konnten bisher im Bereich des Verschuldens wegen grober Fahrlässigkeit mit
der Gnade ihres Chefs, der Republik Österreich rechnen. Die muss ja nicht besonders
heikel mit ihrem Geld umgehen. Das kommt ja jedenfalls vom Steuerzahler!
Wenn nun einmal Beamte vom Justizministerium zum Regress eingeladen werden, dann darf
man Karin Gastinger nur herzlich zu diesem mutigen Schritt gratulieren. Nun fehlt nur
noch, dass endlich auch Politiker für ihre Fehler - wir denken da etwa an schlampige
Parlamentarier - zur finanziellen Ader gelassen werden! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 24.05.2006 |
8 Mrd. EUR staatliche Bürokratie sind 8 Mrd. mehr Steuern! |
8 Mrd. EUR staatliche Bürokratie sind 8 Mrd. mehr Steuern!
Grasser will hier bis 2010 2 Mrd. EUR einsparen - das bringt den Doppeldoktor!
Österreich rühmt sich stets ein Niedrigsteuerland für Unternehmen zu sein.
Daran ist zum Teil etwas Wahres. Rechnet man allerdings die acht Milliarden EUR
betrieblicher Zwangsübernahme von Bürokratieaufgaben für die öffentliche Hand wie
Abgaben zu den Unternehmenssteuern hinzu, dann schaut die Kalkulation schon anders aus,
vermerkt man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) kritisch.
Immerhin gibt es Länder, wie die Schweiz, die Aufgaben, die Unternehmer der
öffentlichen Hand abnehmen auch bezahlen. Aber so viel Fairness wollen wir wirklich nicht
verlangen.
Mokierte man sich in der Regierungserklärung 2000 noch über die "altmodische
Krankenschein-Bürokratie", die ja tatsächlich viele Jahre später durch die e-card
abgelöst wurde, so ist beim zweiten Suchwort Bürokratie der interessante Verweis auf die
EU zu finden: "Wir werden stets darauf achten, dass die Dynamik der Europäischen
Union nicht durch Bürokratie- und Verwaltungshemmnisse gebremst wird." Der ÖGV
gedenkt in diesem Zusammenhang ehrfürchtig der künftigen Bürokratieausweitung durch die
Chemikalienverordnung REACH - unter Absegnung Österreichs.
In der aktuellen Regierungserklärung aus 2003 steht dann nur mehr die Schlagzeile:
"Zukunft braucht: Partner Staat". Dies klingt wie eine gefährliche Drohung
angesichts von acht Milliarden EUR betrieblichem Bürokratieaufwand.
Doch wie immer hat die Wirtschaft einen Schutzpatron in der Regierung: KHG! Er wird bis
2010 den betrieblichen Bürokratieaufwand um ein Viertel oder zwei Milliarden EUR senken.
2010? War das nicht so ein magisches Grasser-Jahr. Bis dahin sollte doch die
Abgabenquote auf 40 Prozent gesenkt sein. Ein Ziel, von dem wir zur Zeit meilenweit
entfernt sind.
Aber darüber wollte Grasser ja auch seine Dissertation anfertigen. Vielleicht ist die
Grasser'sche Ansage bereits die Drohung, dass er an einer zweiten Dissertation arbeitet:
"Wie senke ich die betrieblichen Bürokratiekosten für die öffentliche Hand bis
2010 um zwei Milliarden EUR?"
So hätten wir also 2010 nicht mehr den Magister Grasser sondern den DDr. Grasser.
Darüber freuen wir uns doch alle! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 23.05.2006 |
Die Statistik vernebelt permanent die Berechnungsgrundlagen! |
Die Statistik vernebelt permanent die Berechnungsgrundlagen!
Der Bürger will nicht laufend veränderte Datenbestände bekommen!
Die Bundesregierung scheint es darauf angelegt zu haben, die Kontinuität und
Transparenz ihrer statistischen Daten zu verschleiern. Jüngstes Beispiel ist die
Darstellung der Entwicklung des Bundesbeitrages (Ausfallshaftung) bei der Gebarung der
Pensionsversicherungsträger. Lag dieser Betrag 2004 noch bei 5,9 Mrd. EUR so reduzierte
er sich 2005 um sagenhafte 1,6 Mrd. EUR auf 4,3 Mrd. Fairer Weise wird darauf hingewiesen,
dass die letzt genannte Zahl mit den Werten der Vorjahre nicht vergleichbar ist. (Handbuch
der österreichischen Sozialversicherung 2006; HVSVT).
Ähnliche Nebelwerferaktionen finden wir auch in anderen Bereichen vor, kritisiert der
Österreichische Gewerbeverein (ÖGV). So wurde uns etwa Mitte 2003 mitgeteilt, dass der
Bundeszuschuss an die ÖBB 4,4 Mrd. EUR beträgt. Der sollte dann auf 4,4 Mrd. steigen, um
ab 2008 auf 4,1 Mrd. zu sinken. Ende April teilte der ÖBB-Generaldirektor dann mit, dass
sich der Bundeszuschuss auf 1,6 Mrd. EUR beläuft. Der Mann muss hervorragend
gewirtschaftet haben. Gebt ihm die Republik zur Sanierung!
Wohlgemerkt: Bundeszuschuss ist ja wohl ein klarer Terminus. Das ist jener Betrag, den
der Steuerzahler in ein Unternehmen oder eine Institution buttert. Und gerade dieser
Steuerzahler hat ein Recht zu wissen, was mit seinem Geld geschieht. Weder haben die
Pensionsversicherungen so herrlich gewirtschaftet, dass der Bundeszuschuss so rapide
gesunken ist, noch trifft dies auf die ÖBB zu.
Eine noch stärkere Geheimniskrämerei ergibt sich im Landwirtschaftsbereich, wo top
secret, wohin die von Österreich verteilten EU-Förderungen fließen.
Man fragt sich generell, ob der Bürger von der Obrigkeit für so blöd gehalten wird,
dass man Berechnungen in der Zeitreihe einfach ändert oder Zahlungen verschleiert werden
müssen.
Österreich sollte hier zu Mama EU schauen, die mit dieser Informationspolitik seit
Jahren miserabel unterwegs ist. Transparenz ist das Mindeste an Anstand, dem man dem
Bürger gegenüber schuldig ist.
Sonst würde ja auch ein Verbraucherpreisindex jedes Mal neu ausschauen, wenn der
Warenkorb geändert wird. Und trotzdem haben wir neben dem VPI von 2005 noch einen mit der
Basis 1945 - und dazwischen jede Menge andere. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 16.05.2006 |
Italienische Verhältnisse bei Lohnanpassung brauchen wir nicht! |
Italienische Verhältnisse bei Lohnanpassung brauchen wir nicht!
Der Verbraucherpreisindex darf kein Lohn gestaltendes Element sein!
Mit der Einführung italienischer Verhältnisse droht Industrie-Spartenobmann
Wolfgang Welser, wenn er die Abgeltung der Inflationsrate mehr oder weniger als Faktum
für künftige Kollektivvertragsverhandlungen reklamiert. Der Österreichische
Gewerbeverein (ÖGV) meldet da schon herbe Bedenken an.
Der Metaller-KV hat immerhin Leitwirkung für alle jeweils darauf folgenden
Tarifabschlüsse in Österreich bis hin - fast - zur Pensionserhöhung. So gesehen ist
gerade mit dieser Festsetzung äußerst sorgsam umzugehen. Wer die Inflationsrate als
gegebenen Bestandteil der KV-Erhöhung ansieht, ist offenbar über einen Systemfehler
gestolpert.
Der Verbraucherpreisindex beinhaltet eine Menge von nicht Haus gemachten Ingredienzien.
So waren und sind etwa die kometenhaften Anstiege der Rohstoffpreise Bestandteil des VPI.
Aber auch die Erhöhungen der öffentlichen Abgaben finden in der Teuerungsrate ihren
Niederschlag.
Geht es nach Welser, dann soll der Unternehmer demnach zweimal zur Ader gelassen
werden:
+ Zum Ersten, da er bei Löhnen auch die immensen Rohstoffverteuerungen zu ersetzen
hätte. Man fragt sich, was etwa die Verknappung der Öl-Raffineriekapazitäten, die ja
unter anderem den teuren Benzinpreis verursachen, mit dem KV-Abschluss zu tun haben
sollten?
+ Zum Zweiten leidet nahezu jedes Unternehmen unter der Verteuerung von Rohstoffen
selbst, da ja diese in die Einkaufspreise einfließen und meist nicht an den Kunden
durchgereicht werden können.
Italien hatte früher Klauseln, mit denen die Inflationsrate bei Tarifverträgen
automatisch abgegolten wurde. Das Land blutet heute noch unter dieser unsinnigen Regelung,
da ja deren Auswirkungen auf ewige Zeit fort wirken.
Die Inflationsrate muss künftig in die Haus gemachte und die importierte bzw. Staats
gemachte geteilt werden. Wenn die unternehmerische Fürsorgepflicht überhaupt so weit zu
gehen hat, dass die Inflation abzugelten ist, dann bitte aber nur jene, die möglicher
Weise heimische Unternehmen betrifft. Vom "Sperrklinkenprinzip" demzufolge sich
Löhne immer nur nach oben bewegen - von der Basis aus, wo die entsprechende Sperre gerade
eingeklinkt ist - muss man sich bei der künftigen Lohnfestsetzung wohl verabschieden.
Im Übrigen kann man Welsers Vorschlag sonst nur gut heißen, dass künftig vom Unding
des Flächen-KV abgegangen werden soll. Aber dann mögen bitte Betriebsrat und Arbeitgeber
- als beste Kenner der betrieblichen Situation - gleich die Entgeltsanpassung selbst
vornehmen. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 15.05.2006 |
Ist Niki früher mit heißer Luft geflogen? |
Ist Niki früher mit heißer Luft geflogen?
Die Kerosinzuschläge sind dort so hoch wie die gesamten Kerosinkosten!
Man hat den Eindruck, dass die niedrigen Flugtarife einiger Airlines über den
Kerosinzuschlag quer subventioniert werden. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) hat
sich daher die Mühe gemacht, überschlägig nachzurechnen, wie viel die aktuellen
Kerosinzuschläge von den gesamten Treibstoffkosten ausmachen. Wir kommen auf 97 Prozent.
Das ist aber ein gehöriger Zuschlag.
Rechnen Sie mit uns:
+ In einen Airbus passen 170 Passagiere, die je 23 EUR Kerosinzuschlag für
einen Einfachflug Wien - Mallorca bezahlen. Das bringt 3.910 EUR.
+ Dem stehen folgende Kerosinkosten entgegen: - Verbrauch je Stunde: 3.000
Liter (siehe flyniki.com). 1 Liter Kerosin hat ein Gewicht von 0,81 Kilopond. Somit werden
pro Flugstunde 2.430 Tonnen Kerosin verflogen; in den drei Stunden von Wien nach Mallorca
bei einem Preis von 700 $ je Tonne Kerosin somit 5.130 $, was etwa 4.000 EUR entspricht.
Die Differenz zwischen dem Kerosinzuschlag von 3.910 EUR und den tatsächlichen Kosten
beträgt somit lumpige 90 Dollar für drei Stunden Flug und die Beförderung von 170
Passagieren.
Billigfluglinien sind schon in Ordnung. Aber sie sollen ihre Kunden nicht verärgern.
Wer einen Zuschlag genau so hoch ansetzt, wie die Kosten selbst, der täuscht. Oder er ist
bisher mit heißer Luft geflogen. Aber die muss ja auch mit Energie erwärmt werden.
Mag schon sein, dass man ein Flugzeug mit einem Tarif von 39 EUR schwer in die Luft
bekommt. Dann aber soll man nicht über einen unanständig hohen Kerosinzuschlag quer
subventionieren.
Der ÖGV hat ein Faible für seniorige Jungunternehmer, die immer wieder beweisen, dass
sie etwas auf die Beine stellen. Er vertritt aber auch Unternehmer und Manager, die mit
Airlines fliegen. Und da sollte das Vertrauensverhältnis zwischen zwei Partnern nicht
überstrapaziert werden.
Sonst könnte es vorgekommen - um den Vergleich mit Niki heran zu ziehen -, dass man
bei vollem Fahrpreis dem Taxler auch noch den selbst bezahlten Kanister Diesel in die Hand
drücken darf.
Niki scheint überzogen zu haben! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 12.05.2006 |
ÖGB ist ab nun kein Kollektivvertragsverhandler mehr! |
ÖGB ist ab nun kein Kollektivvertragsverhandler mehr!
Welche Aufgaben bleiben denn dann eigentlich noch über?
Dass nach all den Skandalen um den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB)
nun auch seine Lizenz zum Kollektivvertragslizitieren wegfiel, wird ihn wohl am stärksten
schmerzen. Der Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei stellt nämlich fest, dass
Kollektivverträge nur von Jemandem abgeschlossen werden dürfen, der vom Staat
unabhängig ist. "Gegnerunabhängigkeit" nennen diese Jungfräulichkeit die
Juristen, die nun mit der Staatshaftung futsch ist. Der Österreichische Gewerbeverein
(ÖGV) fand ja die Situation schon bisher merkwürdig, dass nicht die Zwangsorganisation
Arbeiterkammer KV-Verhandler ist, sondern ein privater Verein namens ÖGB mit stark
schrumpfenden Mitgliederzahlen, dessen Legitimation schon alleine dadurch permanent
bröckelte.
Es ist ja auch ein sonderlicher Passus im Arbeitsverfassungsgesetz, dieser § 6, der
überhaupt einer freiwilligen Berufsvereinigung die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkennt,
wenn die in Betracht kommende gesetzliche Interessensvertretung auf dieses Recht
verzichtet.
So gesehen ist es natürlich für die Demokratie in diesem Land überhaupt kein
Problem, weiter Kollektivverträge abzuschließen. Die Arbeiterkammer, die Dank der
glücklichen Fügung, an den exorbitanten Erhöhungen der Höchstbeitragsgrundlagen ohne
jedes Zutun jährlich über ein sattes Zubrot verfügt, müsste genug Personal für
Kollektivvertragsverhandlungen haben. Immerhin baut der finanzmarode ÖGB - wie man den
Medien entnimmt 30 - 50 Prozent seiner Mitarbeiter ab. Sozialverträglich, wie das ja vom
ÖGB immer wieder von den Unternehmen eingefordert und eingeklagt wurde!
Was bleibt aber von einem ÖGB, der nicht einmal mehr KV verhandeln darf? Eine
Hausverwaltung seiner zahlreichen Immobilien? Genau dort hat aber etwa gerade die vom
derzeitigen ÖGB-Boss Hundstorfer bis vor kurzem geführte Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten kein glückliches Handerl. Zuerst feuerte man Ende November 2004 die
gesamte Mannschaft des Erholungsheims Landau am Semmering. Bis heute ist kein Käufer
gefunden und die ungenützte Immobilie vergammelt nach dem zweiten schneereichen Winter
zusehends.
Wenn man mit dieser Fähigkeit zum Verkaufen gleich eine ganze Bank auf den Markt
werfen will, braucht man schon viel Selbstüberschätzung.
Da wäre doch die nobelste Art, den ÖGB zu liquidieren und den Mitgliedern den daraus
entstehenden Erlös zu überweisen. Eine Zwangsarbeitnehmervertretung wird doch für
dieses Land genügen! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 11.05.2006 |
Wie ein WKÖ-Vizepräsident die Interessen der Wirtschaft vertritt! |
Wie ein WKÖ-Vizepräsident die Interessen der Wirtschaft
vertritt!
Die Lobeshymne Christoph Matznetters auf den ach so fairen ÖGB ist widerlich!
Natürlich hat er Recht, der SPÖ-Budget- und Finanzsprecher und
WKÖ-Vizepräsident Christoph Matznetter, wenn er via Leserbrief verbreitet, dass der
Bawag-Aktionär ÖGB rechtlich so wenig wie irgend ein anderer Aktionär verpflichtet ist,
für die Schulden eines Unternehmens zu haften. Nur wäre das im konkreten Fall Bawag dumm
gewesen und unanständig zugleich. WKÖ-Vizepräsident Matznetter meint dann weiter, dass
der Steuerzahler - er meint, die Republik kommt billig davon - viel mehr hätte zahlen
müssen, wenn das Bawag-Risiko schlagend geworden wäre. Im Österreichischen
Gewerbeverein (ÖGV) nimmt man mit Erstaunen und Entsetzen zur Kenntnis, dass ein
WKÖ-Vizepräsident die Interessen einer einzigen bis vor Kurzem kriminell geführten Bank
höher bewertet, als jene der anderen 99,99999 Prozent anständigen und steuerzahlenden
Betriebe. Danke Herr Matznetter!
Eigentlich hätten wir uns erwartet, dass Matznetter irgend ein Wort des Bedauerns zur
Bawag-Affäre findet. Immerhin haften hunderttausende österreichische Unternehmer für
ÖGB und Bawag nun intensiver, als für die eigene Ehefrau. Aber Matznetter baut sich
stattdessen als Schutzpatron des ÖGB auf. O-Ton: "Der ÖGB leistet viel mehr zur
Sanierung der Bawag-Bilanz 2005, als er müsste. Die Republik Österreich kommt mit der
900-Millionen-Euro-Haftung.......dem gegenüber geradezu "billig" davon."
Irgendwie scheint Herr Matznetter der falsche Budgetsprecher seiner Partei im Parlament
zu sein. Wer alimentiert denn die überhaupt die Republik Österreich, damit sie Haftungen
übernehmen kann? Doch wohl der Steuerzahler und das sind auch und überwiegend
Unternehmen.
Matznetter, der WKÖ-Vizepräsident muss grundsätzlich irgendetwas gegen seine eigene
Klientel - die Unternehmer - haben. Wir erinnern uns noch als er vor mehr als einem Jahr
eine massive Steuererhöhung forderte. Und sein SPÖ-Wirtschaftsprogramm - brav vom
Parteivorsitzenden mitgetragen - musste wegen wirtschaftsschädigender Anliegen raschest
eingestampft werden.
Von einem Wirtschaftsinteressensvertreter erwartet man sich, dass er die anständig
geführten Unternehmen Österreichs vertritt und deren Anliegen unterstützt. Wenn er aber
glaubt, den ÖGB für sein Verhalten loben zu müssen, dann möge er sich dort hin
verändern.
Wohlgemerkt: Auch in der Wirtschaft nervt ein ÖGB-Vorsitzender, der sich für die
Unterstützung der Steuerzahler mit einem nahezu hündisch unterwürfigem "Danke"
wehrlos auf den Boden legt. Auch uns in der Wirtschaft sind aufrechte, gestandene
Gewerkschafter als Gegenüber lieber. Mit ihnen kann man dann Tacheles reden. Aber ein
Christoph Matznetter sollte wegen kammerschädigendem Verhaltens als Vizepräsident aus
der Pflichtgemeinschaft WKÖ entfernt werden, meint man im ÖGV. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 10.05.2006 |
Wenn 183 Abgeordnete Deutsch nix können! |
Wenn 183 Abgeordnete Deutsch nix können!
Nationalräte müssen für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden.
Bedenkt man, welche bedeutenden Gesetzesmaterien unser Parlament passieren,
dann geschehen schon bemerkenswerte kleine Fehler mit großer Wirkung. Und das in einem
Nationalrat, in dem es vor Lehrern nur so wimmelt - wie auch in der Gesetz vorlegenden
Bundesregierung selbst. Deutsch können sie alle nicht, befindet man im Österreichischen
Gewerbeverein (ÖGV), der im Übrigen auch viele grammatikalische Fehler macht, jedoch
meist nicht mit so grauslichen Folgewirkungen.
Besonders witzig wird die Angelegenheit beim Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz
(AVG). Hier wird gerade wieder einmal eine Novelle geplant, die mit einer überraschenden
Lösung aufwartet:
Die zuvor so umrätselte Ersetzung des Wortes "soweit" durch das Wort
"wenn" in § 42 AVG bei gleichzeitiger Belassung des Wortes "soweit"
im Großverfahren (§ 44b AVG) sei ein Redaktionsversehen gewesen, hört man nun. Jetzt
soll in § 42 AVG das eben erst durch die Novelle BGBl I 10/2004 eingesetzte
"wenn" wieder durch "soweit" ersetzt werden. Somit zurück zur
Rechtslage vor diesem ärgerlichen Versehen! Das heißt: Die Parteistellung bleibt auch im
"normalen" Verfahren nur erhalten, "soweit" (in welchem Umfang)
Einwendungen erhoben wurden.
Dass SOWEIT in welchem Umfang bestimmt und WENN ein DANN erfordert, leuchtet wohl jedem
ein, der von den 183 Parlamentslinguisten vertreten wird. Da hätte doch zumindest ein
Lehrer in unserer Gesetz gebenden Körperschaft aufjaulen müssen.
Mulmig wird einem erst dann, wenn man hört, dass das Bawag-Rettungsgesetz nun von
unseren 183 US-Rechtsexperten beschlossen wurde. Wir freuen uns, dass die Damen und Herren
Abgeordneten solche Rechtssicherheit im US-Gesetzesdschungel aufbringen, dass wir alle als
Steuerzahler sicher sein dürfen, dass uns nicht noch eine über die 900 Millionen EUR
hinausgehende Haftung treffen könnte.
Nationalrat sein, scheint ein lustiger Beruf zu sein. Man entscheidet über Milliarden,
ohne die Details zu prüfen. Deutschexperten in diesem Gremium, vergessen ihre
Grundausbildung, Juristen ihre Verantwortung und alle 183 haben die Bodenhaftung längst
verloren.
Da wundert es auch kaum, dass in zunehmendem Maße Gesetze vom Verfassungsgerichtshof
zurück geschmissen werden. Wer so schludert, der kann auch keine ordentliche Arbeit zu
Wege bringen.
Gesetzgeber sollen in Hinkunft für ihr schlampiges Tun zur Verantwortung gezogen
werden. Es gibt ja Haftpflichtversicherungen, die von der üppigen Volksvertreterapanage
locker zu bezahlen wären. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 10.05.2006 |
Unternehmer aufpassen - der Dollar wird kräftig abgewertet! |
Unternehmer aufpassen - der Dollar wird
kräftig abgewertet!
Es macht Sinn, nun die Maastricht-Kriterien vorübergehend zu lockern!
Der ehemalige Chefökonom Ronald Reagans und Harvard-Ökonomieprofessor
Martin Feldstein rechnet - wie DIE ZEIT morgen mitteilen wird - mit
einer kräftigen Abwertung des Dollars. Das klingt plausibel, müssen
doch die Billionen (europäische Zählweise) Dollar Irak-Kriegskosten
herein gespielt werden, bestätigen europäische Finanzexperten gegenüber
dem Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Geldexperte Feldstein warnt vor wesentlichen Anpassungskosten in Europa
und bei anderen amerikanischen Handelspartnern. “Alle Experten sind
sich einig, dass der Dollarkurs erheblich nach unten korrigiert werden
muss,“ so Feldstein, wovon er auch überzeugt ist.
Feldstein schlägt vor, den europäischen Stabilitätspakt vorübergehend
auszusetzen, um den Anpassungsschock besser zu bewältigen. Europäische
Regierungen könnten dann vorübergehend höhere Schulden aufnehmen und
die Binnennachfrage ankurbeln. “Wenn man zur Zeit mit europäischen
Wirtschaftspolitikern redet, hört man viel davon, wie die Produktivität
erhöht, oder der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet werden soll“,
kritisiert Feldstein. Man kann ja das Eine tun und muss das Andere
deswegen nicht lassen, meint man im Gegensatz dazu im ÖGV.
Zum vollkommenen Tohuwabohu darf es natürlich in der Eurozone nicht
kommen, warnt der ÖGV. Aber man kann ja einige Prozentpunkte
insbesondere beim Dreiprozent-Neuverschuldungskriterium nachgeben.
Gefordert ist hier der gegenwärtige Ecofin-Vorsitzende Karl-Heinz
Grasser.
Kurzfristig betrachtet, muss Europa erst einmal einen Weg finden, um
den Nachfrageausfall aus Amerika auszugleichen. Da kann man sich noch
so sehr über den künftig niedrigeren Spritpreis freuen.
Angesichts dieses fundierten Expertenurteils warnt der ÖGV davor, zu
intensiv Geschäfte in US-Dollar abzuwickeln! Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 08.05.2006 |
Für den öffentlich-rechtlichen Sektor gelten oft keine Gesetze! |
Für den öffentlich-rechtlichen Sektor gelten oft keine
Gesetze!
Deshalb soll sich die öffentliche Hand auf ihr Kerngeschäft zurückziehen.
Im öffentlichen Dienst ist die Nichteinhaltung des Arbeitszeitrechts
sanktionslos. Da wir im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) es nicht als vornehmliche
Aufgabe betrachten, ausgebeutete Staatsdiener zu vertreten, wollen wir doch auf das Faktum
hinweisen, dass zunehmend Privatunternehmen mit dem öffentlichen Bereich im Wettbewerb
stehen.
In der aktuellen Ausgabe von Ecolex setzt sich Lukas Stärker kritisch mit den
Schlupflöchern im Arbeitszeitgesetz auseinander. Und siehe da: Das größte Schlupfloch
hat sich Vater Staat bewahrt - er beschließt ja auch die Gesetze zu seinem Vorteil!
Stärker berichtet, dass "es in im Eigentum von Gebietskörperschaften stehenden
Krankenanstalten nach wie vor zu Wochenarbeitszeiten von 100 oder mehr Stunden oder
hunderten Übertretungen in wenigen Wochen kommt". Dies wird auch vom
Arbeitsinspektorat festgestellt und dem jeweils obersten Organ oder der Aufsichtsbehörde
angezeigt. Damit endet aber die Verfolgungshandlung.
Nun gibt es aber auch Privatspitäler. Und es gibt eine öffentlich-rechtliche
kommunale Müllabfuhr und eine privat organisierte. Es gibt Bundestheater und private.
Lediglich die "geknechteten" Lehrer mit Halbtagsjob bei Vollbezahlung
konkurrieren nicht mit ihren Kollegen in Privatschulen.
Überall dort, wo die öffentliche Hand anzunehmen gedenkt, der bessere Unternehmer zu
sein - was sich zumeist als Flop herausstellt -, werden Private als Mitbewerber in einen
unfairen Wettbewerb getrieben.
Der ÖGV fordert daher, dass auch im öffentlichen Sektor Übertretungen im
Arbeitszeitrecht Sanktionen nach sich ziehen müssen. Nun wäre es dümmlich, die
jeweilige Organisation zu bestrafen, denn die Strafe berappt der Steuerzahler.
Wenn sich die öffentliche Hand unternehmerisch gebärdet, dann sollen auch ihre
Vertreter wie Unternehmer behandelt werden. Und das heißt dann, dass sie mit ihrem
persönlichen Vermögen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht zur Kasse gebeten
werden.
Natürlich fällt die vorliegende Problematik nicht unter das Bundesgesetz gegen
unlauteren Wettbewerb. Aber wird Wettbewerb deswegen lauter, wenn er unter vollkommen
verschiedenen - immer die öffentliche Hand begünstigenden - Rahmenbedingungen abläuft?
Die öffentliche Hand soll zu gleichen Rahmenbedingungen arbeiten, wie die
Privatwirtschaft. Tut sie dies nicht, dann hat sie im unternehmerischen Bereich nichts
verloren. Eine öffentliche Hand als Unternehmer mit fairen Bedingungen führt ja
mittelfristig automatisch zum Untergang dieser Sparte. Deshalb möge die öffentliche Hand
in ihrem Kerngeschäft bleiben. Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 05.05.2006 |
Herwig Kainz: OFFENER BRIEF AN DEN PRÄSIDENTEN DER USA! |
Herwig Kainz: OFFENER BRIEF AN DEN PRÄSIDENTEN DER USA!
Herr Bush, ich will und werde am 21. Juni 2006 arbeiten!
Sehr geehrter Herr Bush,
ich entnehme den österreichischen Medien, dass Sie Ihre ursprünglich
geäußerte Drohung wahr machen wollen und am 21. Juni 2006 nach Österreich, mit
größter Wahrscheinlichkeit nach Wien zu kommen gedenken.
Ich arbeite als Generalsekretär des Österreichischen Gewerbevereins (ÖGV) im ersten
Wiener Gemeindebezirk, der von Ihrer Besuchsaktivität am stärksten bedroht sein wird.
Leider hat mir mein Arbeitgeber kein Penthouse auf dem Dach unseres Palais Eschenbach
gebaut. Ich muss daher aus einem Vorortebezirk einpendeln.
Ob Sie nach Wien kommen, wird weder für die von mir betreuten Mitglieder, noch für
die heimische Wirtschaft und schon gar nicht für mich auch nur den geringsten Nutzen
bringen.
Dagegen ist zu befürchten, dass die Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Person in
Anspruch nimmt, meine persönliche Freiheit massiv einschränken. Insbesondere arbeite ich
- entgegen anderen - wirklich gerne. Ich bin überzeugt, dass ich darin einen Teil meiner
Erfüllung als Persönlichkeit erfahre. Natürlich wissen wir aus Medienberichten, dass
Sie hier eine andere Meinung verfolgen und nicht genug bekommen können, um möglichst
lange Urlaub auf Ihrer Texas-Ranch tatenlos oder von Schaukelstuhl oder Fahrrad fallend zu
verbringen.
Ich habe somit nicht vor, am 21. Juni 2006 erzwungener Maßen zu faulenzen oder mich in
einem Hochsicherheitsgefängnis aufzuhalten. Mein Terminkalender ist an diesem Tag schon
randvoll.
Sollte durch Ihre Anwesenheit mein Recht auf freie Tätigkeitsentfaltung eingeschränkt
werden, dann werde ich Sie persönlich rechtlich belangen.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass Österreich sehr nette Alternativorte
bietet, wo Sie arbeitsfreudige Menschen nicht nerven. Da sind etwa das Observatorium auf
dem Sonnblick zu nennen oder Excalibur-City an der Grenze zur Tschechischen Republik. Auch
Allentsteig ist wunderschön - besonders zu Sommerbeginn.
Wir wissen alle, wie Sie und Ihr Land mit Menschenrechten umgehen. Sie mögen zur
Kenntnis nehmen, dass das "alte Europa" hier eine liberalere Meinung vertritt.
Auch für einen Tag - den 21. Juni 2006 - will ich nicht Ihr quasi Gefangener wie in
Guantamo Bay sein. Dazu liebe ich meine Heimat- und Arbeitsstadt Wien und auch mich selbst
viel zu sehr.
Ich bitte um geschätzte Kenntnisnahme, Ihr Herwig Kainz Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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| 04.05.2006 |
Kühlschiffe sind ein innovatives, interessantes Investment! |
Kühlschiffe sind ein innovatives, interessantes Investment!
MPC Austria trägt bereits beachtliche 16 Prozent vom Konzernergebnis.
Mit dem Kauf von 14 Kühlschiffen, die zu den weltweit größten und jüngsten
dieser Sorte gehören, hat MPC Münchmeyer Petersen Capital wieder einmal ein innovatives
Produkt mehr am Anlagemarkt platziert. Anlässlich eines Vortrags im Österreichischen
Gewerbeverein (ÖGV) stellte MPC Austria-Vorstand Peter Maierhofer dieses profitable
Nischenprodukt vor.
Dabei ging er sehr intensiv auf die Motive MPCs ein, sich an einer Reefer-Flotte zu
beteiligen. In Ländern mit Nachholbedarf steigt die Nachfrage nach Kühlgütern enorm.
Dies betrifft unter anderem tropische Früchte, Fisch, Fleisch, Milchprodukte,
Zitrusfrüchte und natürlich die berühmten Bananen. Aber auch Mikrochips müssen unter
kontrollierten klimatischen Verhältnissen bewegt werden. Auch dafür ist der Frachtraum
in Kühlschiffen besonders geeignet. 580 Kühlschiffe sind derzeit weltweit unterwegs, 12
davon nimmt alleine der jährliche Zuwachs Russlands am Kühlgutbedarf in Anspruch. Der
Knackpunkt: 2006 und nächstes Jahr können lediglich zehn neue Kühlschiffe in Dienst
gestellt werden, da die Werftkapazitäten ausgelastet sind. Darüber hinaus beträgt das
Durchschnittsalter der Weltflotte an Kühlschiffen derzeit 18 Jahre. Das Ablaufdatum ist
somit in Sichtweite. MPC hält nun 25 Prozent am wichtigsten und größten Segment der
Kühlschiffe. Alle MPC-Schiffe sind im weltweit größten Kühlschiff-Pool mit einer
Flotte über 150 Schiffen integriert. Anleger profitieren somit von einem starken und
erfahrenen Partner im Kühlschiffsegment.
Die "MPC Reefer Flotte" ist an den Gesamteinnahmen des Pools beteiligt.
Darüber hinaus erhält der Fonds in den ersten fünf Jahren garantierte Mindesteinnahmen
und partizipiert anteilig an zusätzlichen Mehrerlösen. Hohe Einnahmesicherheit ist damit
gewährleistet.
Die prognostizierten Ausschüttungen (inkl. Kapitalrückzahlungen) lassen sich
dementsprechend sehen: Anfänglich acht Prozent jährlich (zeitanteilig in 2006),
ansteigend auf 20 Prozent jährlich ab 2017 und 21 Prozent jährlich im letzten vollen
Wirtschaftsjahr 2019. Für 2020 ist eine zeitanteilige Ausschüttung von 1% zuzüglich des
Anteils an den Veräußerungserlösen vorgesehen. Die durchschnittliche
Bruttoausschüttung beträgt somit 10,5 Prozent jährlich.
Bis Februar 2020 beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss inklusive
Schiffsveräußerungserlösen rund 212 Prozent, bezogen auf die Zeichnungssumme.
MPC Capital Austria AG ist eine 100-prozentige Tochter der deutschen börsenotierten
MPC Capital AG, die Teil des seit mehr als 150 Jahren bestehenden Handelshauses
Münchmeyer & Co. ist. Die 1994 gegründete und in Hamburg ansässige MPC Capital AG
entwickelt, initiiert und vertreibt innovative Kapitalanlageprodukte für private Anleger.
Bereits seit dem Jahr 2000 ist die MPC Capital AG über ihre Tochtergesellschaft MPC
Capital Austria AG in Österreich tätig, und entwickelt Kapitalanlageprodukte, die
speziell für den österreichischen Markt zugeschnitten sind. Eine gewisse Bekanntheit
erlangten MPC bei uns auch, als sie vor wenigen Jahren den Millenniums-Tower in Wien
erwarb.
Der gesamte Produktumfang - inklusive der geschlossenen Immobilienfonds - legte eine
für Österreich einmalige Performance hin. MPC ist stolz beim Wachstum heimische Spitze
zu sein und trotzdem von einer grundsoliden Basis aus zu operieren. Immerhin werden
bereits jetzt 16 Prozent des Konzernergebnisses von der Österreich-Tochter erbracht.
MPC-Anleger haben Gewissheit, dass ihr Geld nicht spekulativ eingesetzt wird. Und das
ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig. Viele Menschen vertrauen bei ihrer
Altersvorsorge auf MPC-Produkte. Sie sind sicher und werfen einen schönen Ertrag ab.
Kühlschiffe, das war am Ende der beeindruckenden Veranstaltung klar, sind ein
"urcooles Investment" - wie die Kids sagen würden!
Weitere Infos: www.mpc-capital.at Weitere Beiträge zum Thema: Politik und Recht  |
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